Ein Grundstück eröffnet viele Perspektiven !

Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind wir durch das Land Brandenburg ermächtigt, hoheitliche Vermessungseistungen zu erbringen:

    • Grenzvermessungen
    • Teilungsvermessungen
    • Grenzzeugnisse
    • Amtliche Lagepläne zum Bauantrag
    • Gebäudeeinmessungen
    • Mitwirkung bei Bodenordnungsverfahren

Auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen beraten wir Sie zusätzlich in allen Fragen rund um die planungs- und baurechtlich zulässige Nutzung von Grundstücken und Gebäuden.