Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind wir durch das Land Brandenburg ermächtigt, hoheitliche Vermessungseistungen zu erbringen:
Grenzvermessungen
Teilungsvermessungen
Grenzzeugnisse
Amtliche Lagepläne zum Bauantrag
Gebäudeeinmessungen
Mitwirkung bei Bodenordnungsverfahren
Auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen beraten wir Sie zusätzlich in allen Fragen rund um die planungs- und baurechtlich zulässige Nutzung von Grundstücken und Gebäuden.